Der Bundesrat verzichtet auf eine Verschärfung der Lex Koller

Der Zugang zum Schweizer Immobilienmarkt für Investoren aus nichteuropäischen Ländern wird also nicht eingeschränkt. Angesichts der Ablehnung seiner Vorschläge in der Vernehmlassung hat der Bundesrat am Mittwoch auf eine Verschärfung dieses Gesetzes verzichtet.

Die Lex Koller, die 1985 in Kraft trat, schränkt den Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland ein. Das Revisionsprojekt, hatte zum Ziel, Lücken im Gesetz zu schließen, seine Umsetzung zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.